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Auf dieser Seite informieren wir Sie über Vorschriften und Entwicklungen.
- Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- Informationen zur BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist am 03. Oktober 2002 in Kraft getreten.
Die BetrSichV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung
von Arbeitsmitteln und deren Benutzung, die Sicherheit beim Betrieb von
überwachungs-bedürftigen Anlagen sowie die Organisation des betrieblichen
Arbeitschutzes. Sie ersetzt alle bisherigen relevanten Verordnungen.
Die Umsetzung europäischer Richtlinien führen zu Deregulierungen und
damit verbunden zu einer deutlichen Erhöhung der Eigenverantwortung durch den Betreiber.
Aufzüge sind als Arbeitsmittel zu betrachten, wenn sie von Arbeitnehmern im Rahmen ihrer
Beschäftigung benutzt werden, dies gilt auch für Mitarbeiter von Wartungs- und
Prüfgesellschaften bei der Ausführung ihrer Tätigkeit an der Anlage.
Der Betreiber muss an Aufzügen, die als Arbeitsmittel zu betrachten sind, eine
Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Damit wird der sicherheitstechnische
Zustand der Anlage nach dem Stand der Technik bewertet und die erforderlichen Prüffristen
ermittelt. Die Prüffristen sind anschließend von einer zugelassenen Überwachungsstelle
zu bestätigen. Für Aufzüge, die vor dem 01.01.2003 in Betrieb genommen wurden, gilt
eine Übergangsfrist bis Ende 2007.
Als Abgleich mit dem Stand der Technik sollte die Checkliste der DIN EN81-80 verwendet werden.
Entsprechend dem Risiko und der Gefährdung eines Prüfkriteriums gelten gem.
DIN EN 81-80 Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen: kurz-, mittel und langfristig.
Resultierend aus einem frühen Baujahr und dem entsprechend geringerem Sicherheitsstandard ergeben sich die häufigsten Unfallursachen für die Aufzugsnutzer durch:
- schlechte Haltegenauigkeit
- fehlende Fahrkorbtür
- fehlende Fehlschließsicherungen und Türverriegelungen
- unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbes
- unzureichendes Glas in den Türen
- Einschließen von Personen im Fahrkorb
Die wesentlichen Unfallursachen für das Wartungs- und Prüfpersonal entstehen durch:
- unsichere Zugänge der Schachtgrube
- unsichere Zugänge zum Maschinenraum
- unzureichender Schutz gegen elektrischen Schlag
- rutschiger Boden im Triebwerksraum
- keine Notbremseinrichtungen und Inspektionssteuerung auf dem Fahrkorbdach
Hier sind kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen.
Im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung ist eine Budgetplanung und eine Beurteilung des Gesamtzustandes der Anlage sinnvoll, um weiterreichende Modernisierungsanforderungen mit zu erfassen und die Entscheidungen für kurzfristig notwendige und mittelfristig empfehlenswerte Investitionen wirtschaftlich zu planen.
BIF bietet Ihnen:
Gefährdungsbeurteilung, Begutachtung des Gesamtzustands und der Wartungsqualität,
Maßnahmenplan, Budgetplanung, Ausschreibung und Überwachung der Ausführung.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine stark verkürzte Information ohne Anspruch auf Vollständigkeit handelt.
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